Ein Arzt verdient an einem Kassenpatienten deutlich weniger als an einem Privatpatienten. Die Vergütung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Pro Kassenpatient erhält ein Arzt typischerweise eine Quartalspauschale zwischen 20 und 60 Euro, abhängig von der Fachrichtung. Zusätzliche Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen oder bestimmte Diagnostik können separat abgerechnet werden. Das tatsächliche Honorar variiert stark nach Region, Fachgebiet und Patientenvolumen.
Wie funktioniert die Abrechnung bei Kassenpatienten?
Die Abrechnung bei Kassenpatienten läuft nicht direkt zwischen Arzt und Patient, sondern über die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Wenn Sie als Arzt einen gesetzlich versicherten Patienten behandeln, dokumentieren Sie alle erbrachten Leistungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Diese Leistungen reichen Sie quartalsweise bei Ihrer zuständigen KV ein, die dann die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen übernimmt und Ihnen das Honorar auszahlt.
Der EBM ist ein bundesweit einheitliches Punktesystem, das jeder medizinischen Leistung einen bestimmten Punktwert zuordnet. Diese Punkte werden mit einem regionalen Punktwert multipliziert, der je nach KV-Bezirk unterschiedlich ausfällt. Das bedeutet: Die gleiche Leistung kann in Bayern anders vergütet werden als in Nordrhein-Westfalen.
Der grundlegende Unterschied zur Behandlung von Privatpatienten liegt darin, dass Sie bei Kassenpatienten an die EBM-Vorgaben gebunden sind und nicht frei Ihre Preise gestalten können. Bei Privatpatienten rechnen Sie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, die deutlich höhere Sätze erlaubt und direkt mit dem Patienten oder seiner privaten Versicherung abgerechnet wird.
Was ist eine Quartalspauschale und wie viel bringt sie dem Arzt?
Die Quartalspauschale bildet das Grundhonorar für die Behandlung eines Kassenpatienten. Sie erhalten diese Pauschale einmal pro Quartal, egal ob der Patient einmal oder zehnmal in Ihre Praxis kommt. Diese Pauschale deckt die Grundversorgung ab, also Anamnese, körperliche Untersuchung, Beratung und einfache diagnostische Maßnahmen.
Die Höhe der Quartalspauschale variiert erheblich nach Fachrichtung. Ein Hausarzt erhält typischerweise zwischen 20 und 30 Euro pro Kassenpatient und Quartal. Fachärzte bekommen meist etwas mehr: Internisten liegen bei etwa 25 bis 40 Euro, Orthopäden bei 30 bis 50 Euro, und spezialisierte Fachrichtungen wie Radiologen können Quartalspauschalen von 50 bis 60 Euro erreichen.
Für Ihr Arztgehalt bedeutet das: Wenn Sie 1000 Kassenpatienten pro Quartal behandeln und eine durchschnittliche Pauschale von 30 Euro erhalten, kommen Sie auf 30.000 Euro Quartalsumsatz allein aus den Pauschalen. Das klingt zunächst nach viel, aber davon müssen Sie noch Praxiskosten, Personal und alle weiteren Ausgaben bestreiten. Die tatsächliche Vergütung pro Patientenkontakt fällt damit oft sehr gering aus, besonders wenn Patienten mehrmals im Quartal kommen.
Welche zusätzlichen Leistungen kann ein Arzt bei Kassenpatienten abrechnen?
Neben der Quartalspauschale können Sie zahlreiche Zusatzleistungen separat abrechnen, die nicht von der Pauschale abgedeckt sind. Dazu gehören Vorsorgeuntersuchungen wie der Gesundheits-Check-up ab 35 Jahren, Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Impfungen und spezifische diagnostische Verfahren wie Ultraschall, EKG oder Lungenfunktionstests.
Besonders lukrativ für die Praxiseinnahmen sind technische Leistungen. Ein Ultraschall bringt je nach Umfang zwischen 15 und 40 Euro zusätzlich. Ein Langzeit-EKG liegt bei etwa 20 bis 30 Euro. Laborleistungen können Sie ebenfalls gesondert abrechnen, wobei hier die Vergütung stark von der Art der Untersuchung abhängt.
Wichtig für Ihre Arbeitszeiten als Arzt: Diese Zusatzleistungen machen den Unterschied zwischen einer wirtschaftlich erfolgreichen und einer weniger rentablen Praxis. Hausärzte mit breitem Leistungsspektrum verdienen durch diese zusätzlichen Abrechnungsmöglichkeiten deutlich mehr als solche, die nur die Grundversorgung anbieten. Allerdings gibt es auch hier Budgetgrenzen, die wir im nächsten Abschnitt betrachten.
Warum verdienen Ärzte unterschiedlich viel an Kassenpatienten?
Die Unterschiede im Arztgehalt durch Kassenpatienten entstehen durch mehrere Faktoren. Regional gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den KV-Bezirken. Der Punktwert, mit dem Ihre EBM-Punkte multipliziert werden, schwankt je nach Region. In wirtschaftlich starken Gebieten mit vielen Ärzten kann der Punktwert niedriger ausfallen als in unterversorgten ländlichen Regionen.
Die Fachrichtung spielt eine massive Rolle. Ein Chefarztgehalt in der Klinik unterscheidet sich zwar vom niedergelassenen Facharzt, aber auch unter niedergelassenen Ärzten variiert das Einkommen stark. Radiologen und Augenärzte verdienen oft deutlich mehr pro Patient als Hausärzte oder Kinderärzte, weil ihre technischen Leistungen besser vergütet werden.
Die Praxisstruktur beeinflusst ebenfalls Ihr Einkommen. In einer Gemeinschaftspraxis können Sie Kosten teilen und effizienter arbeiten. Das Patientenvolumen ist wichtig: Mehr Patienten bedeuten mehr Quartalspauschalen, aber auch mehr Aufwand. Das Regelleistungsvolumen (RLV) setzt jedoch Grenzen. Wenn Sie dieses Budget überschreiten, werden weitere Leistungen nur noch reduziert oder gar nicht mehr vergütet. Das bedeutet: Ab einem bestimmten Punkt arbeiten Sie faktisch umsonst oder für deutlich weniger Geld.
Diese Budgetierung führt dazu, dass viele Ärzte ihre Arbeitszeiten genau kalkulieren müssen. Ein Oberarztgehalt in der Klinik ist oft planbarer als das Einkommen in einer Kassenpraxis, wo Budgetgrenzen das tatsächliche Einkommen begrenzen können.
Wie unterscheidet sich das Honorar zwischen Kassen- und Privatpatienten?
Der Unterschied ist erheblich: Bei Privatpatienten rechnen Sie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, die deutlich höhere Sätze vorsieht als der EBM. Für die gleiche Leistung erhalten Sie von einem Privatpatienten oft das Zwei- bis Dreifache dessen, was die Kassenärztliche Vereinigung zahlt. Eine einfache Beratung, die bei einem Kassenpatienten in der Quartalspauschale verschwindet, kann bei einem Privatpatienten 20 bis 40 Euro separat bringen.
Ein praktisches Beispiel: Eine ausführliche internistische Untersuchung mit Beratung bringt bei einem Kassenpatienten etwa 25 bis 35 Euro (als Teil der Quartalspauschale oder als Einzelleistung). Bei einem Privatpatienten können Sie für die gleiche Leistung 80 bis 150 Euro abrechnen, je nach Steigerungssatz.
Diese Unterschiede erklären, warum die Patientenstruktur für Praxisinhaber so wichtig ist. Eine Praxis mit 30 Prozent Privatpatienten verdient bei gleicher Patientenzahl deutlich mehr als eine reine Kassenpraxis. Das beeinflusst auch Ihre Überlegungen zur Karriereplanung: Möchten Sie sich niederlassen, ist die zu erwartende Patientenstruktur wichtig für Ihr zukünftiges Einkommen.
Für angestellte Ärzte in Kliniken spielt dieser Unterschied weniger eine Rolle, da Sie dort ein festes Gehalt beziehen. Ein Oberarztgehalt oder Chefarztgehalt ist unabhängig davon, ob die Klinik Kassen- oder Privatpatienten behandelt. Allerdings können Chefärzte oft Privatliquidationen abrechnen, was ihr Einkommen zusätzlich steigert. Auch der Arzt-Urlaub und die Planbarkeit der Arbeitszeiten unterscheiden sich zwischen niedergelassenen Ärzten und Klinikärzten erheblich.
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